Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Schwimmkursen. Die Anzahl und Termine der Kurstage entnehmen Sie bitte dem Ihnen zugesandten Kursangebot. Eine Kursstunde dauert 30 Minuten. Das Kursangebot der Schwimmschule „Flinke Flosse“ ist freibleibend. Druckfehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben sind daher unter Vorbehalt. Die genauen Termine der Kurse entnehmen Sie dem Infobrief, welcher Ihnen nach Anmeldung zugesandt wird.
Mit Vertragsabschluss eines Dauerkurses/Abonnements bzw. eines Kurspakets ist das Kind des Käufers berechtigt, den jeweiligen Kurs zu besuchen.
Ausfälle durch Feiertage sind in der Preiskalkulation der monatlichen Beiträge berücksichtigt worden.
Der Unterricht in der Schwimmschule erfolgt in wöchentlichen Gruppenstunden. Es wird angestrebt, die Zeiten der Kurse langfristig beizubehalten. Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, die Zeiten anzupassen, werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert und es wird versucht, auf ihre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Das Recht die Kurszeiten zu ändern, bleibt beim Anbieter. Es besteht kein ausdrücklicher Anspruch auf eine Umbuchung. Im Rahmen des Unterrichtsvertrags besteht aber die Möglichkeit, auf einen anderen Kurs umzubuchen, sofern freie Plätze vorhanden sind. Ebenso können Geschwisterkinder den Vertrag übernehmen, sofern im gewünschten Kurs entsprechende freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine Umbuchung ist immer abhängig von der Verfügbarkeit eines geeigneten Kurses mit freien Plätzen. Der Unterrichtsvertrag bezieht sich auf den Kurs an sich und nicht auf einen bestimmten Kursleiter. Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Kursleiters ist die Schwimmschule berechtigt, eine geeignete Vertretung einzusetzen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer die Anmeldebestätigung von der Schwimmschule erhalten hat.
Eine Anmeldung auf der Warteliste bedeutet nicht, dass ein Vertrag zustande kommt. Auch ist die Anmeldung auf einer Warteliste unverbindlich. Erst bei der Buchung eines aktiven Kursplatzes ist ein Vertrag zustande gekommen.
Mit dem Absenden des Anmeldebogens erkennt der Anmeldende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung, welche per E-Mail erfolgt, wird der Vertrag rechtskräftig. Bei minderjährigen Kursteilnehmern haben die Anmeldung und sämtliche weiteren im Zusammenhang mit dem Vertrag abzugebenden Erklärungen durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
Nicht-Zustandekommen eines Kurses
Sofern die Anzahl der Teilnehmer weniger als 3 Kinder beträgt, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Kurs bis zu 2 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatzkurs anzubieten, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.
1.1 Kurslänge
Sie können Kurseinheiten in den folgenden Kurszeiträumen buchen:
12 Kurseinheiten
20 Kurseinheiten
28 Kurseinheiten
1.2 Zahlungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, die Kursgebühren in mehreren Zahlungen zu leisten. Dies wird bereits bei Anmeldung von Ihnen ausgewählt.
2. Zahlungen
Sie können per Überweisung auf mein Bankkonto bezahlen:
Bank: Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
IBAN: DE49 4765 0130 1112 0050 28
BIC: WELADE3LXXX
Verwendungszweck: Vorname und Name des Kindes
Die Überweisung erfolgt immer zum 1. eines Monats.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Zahlungsweise
Wenn Sie einen Kursplatz erhalten haben, überweisen Sie den fälligen Betrag auf mein Bankkonto.
3.2 Preise
Die aktuellen Preise entnehmen Sie der Homepage. Der Eintritt ins Schwimmbad ist im Kurspreis enthalten.
3.3 Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Es erfolgt somit keine Rückerstattung.
3.4 Preisanpassungen
Bei einer eventuellen zukünftigen Preisanpassung werden alle Mitglieder der Schwimmschule rechtzeitig informiert und erhalten ein Sonderkündigungsrecht, sofern sie mit den angepassten Preisen nicht einverstanden sein sollten. Die nicht erfolgte Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts bis zur gesetzten Frist entspricht der Zustimmung zu den neuen Konditionen.
4 Kündigung
4.1 Stornierung vor Kursbeginn
Eine Stornierung des Vertrages ist gleichbedeutend mit einem Rücktritt von dem vereinbarten Kursplatz, welcher dem Käufer per Vertragsabschluss zugesichert wurde. Die Stornierung des Vertrages hat schriftlich per E-Mail an kuendigung@flinkeflosse.schule
zu erfolgen.
Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich. Die Stornierung hat spätestens vier Wochen (28 Tage) vor Beginn des Kurses die Schwimmschule zu erreichen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der E-Mail.
Bei Stornierung zu einem Zeitpunkt, der weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn liegt gilt folgendes:
Bei einer Abmeldung, die zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgt, sind 45% der Kursgebühren eines Monats zu entrichten.
Falls der Teilnehmer sich weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn abmeldet, ist grundsätzlich die vollständige monatliche Kursgebühr fällig.
Allerdings erlischt meine Forderung zur Zahlung der Kursgebühr, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer (der dem Altersniveau der Gruppe entspricht) gestellt wird und ich dem zustimmen.
4.2 Stornierung des Vertrags nach Kursbeginn
Die Gültigkeit des Abonnements beginnt zum in der Bestellbestätigung festgelegten Zeitpunkt, der als Kursbeginn bezeichnet wird. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Es sei denn, der Kursplatz kann sofort neu besetzt werden.
4.3 Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund seinerseits zu kündigen. Ein solch wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrags für das Abonnement in Verzug gerät. Etwaige Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde. Auch wenn der Teilnehmer in erheblicher Weise gegen die Vertragsbedingungen verstößt, kann der Anbieter den Vertrag vorzeitig kündigen. Wenn Sie den Anweisungen der Schwimmschule nicht Folge leisten und der Unterricht unterbrochen wird, kann ich Sie vorab warnen und Sie vom Unterricht ausschließen. Verstößt ein Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder sonstige Nutzungsbedingungen der Badeanlage, gelten die oben genannten Einschränkungen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, ist der Teilnehmer zum Ersatz des durch die Vertragskündigung entstandenen Schadens verpflichtet.
5 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Erhalt der Anmeldebestätigung). Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kurs begonnen wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Schwimmschule Flinke Flosse, Inh. Sven Stute, Zu den Brodwiesen 37, 34431 Marsberg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an sven.stute@flinkeflosse.schule ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Widerrufs ist der Eingang des Briefes bzw. der E-Mail. Eine telefonische Abmeldung ist ausgeschlossen.
5.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen acht Wochen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wurde die Dienstleitung bereits in Anspruch genommen, erlischt das Widerrufsrecht und es gelten die oben unter Punkt 4 (Kündigung) genannten Kündigungsbedingungen.
6 Ausfälle
6.1 Ausfälle aufgrund von Krankheit
Falls einzelne Schwimmstunden aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit (Schwimmlehrer - ohne mögliche Vertretung), ausfallen, wird die Schwimmschule die Teilnehmer so früh wie möglich benachrichtigen. In Absprache mit den Teilnehmern werden evtl. Ersatztermine für die ausgefallenen Stunden angeboten. Es besteht dann ausdrücklich kein Anspruch auf Kostenerstattung. Sollte die Kurseinheit nicht nachgeholt werden können, so werden die Kurskosten für den Tag in diesem Fall erstattet.
6.2 Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt
Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen und die Durchführung von Schwimmkursen oder anderen Leistungen im Rahmen des Abonnements unmöglich machen oder einschränken (wie zum Beispiel Epidemien oder Pandemien, Krieg, Arbeitsstreiks, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, technische Defekte, behördliche Anordnungen), ist der Anbieter während der Störung und in dem Ausmaß ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Diese Regelung gilt auch, wenn die genannten Ereignisse und Umstände das betroffene Geschäft für den Anbieter dauerhaft unwirtschaftlich machen oder wenn sie bei den Kooperationspartnern des Anbieters auftreten. Während der Zeit, in der der Anbieter von seiner Pflicht zur Leistungserbringung befreit ist, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden.
6.3 Ausfälle aufgrund von privaten Terminen oder Krankheit des Kindes
Kurstermine, an denen aus persönlichen Gründen nicht teilgenommen werden kann, entbinden nicht von der Zahlung des Kurspreises. Versäumte Kursstunden werden nicht rückerstattet.
Einzelne Kursstunden sind im Krankheitsfall weder nachholbar noch stornierbar.
Es besteht kein Anspruch auf eine Buchung des Folgekurses.
7 Haftung
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Schwimmbecken darf nur auf Aufforderung und in Anwesenheit des Kursleiters betreten werden. Eltern und betreuende Personen sind der Aufsicht verpflichtet. Für mitgebrachte Gegenstände wird von der Schwimmschule keine Haftung übernommen. Die Schwimmschule „Flinke Flosse“ ist bei der Benutzung des Bades zur Einhaltung der Badeordnung für die Benutzung von Bädern der jeweiligen Institution / Verein beziehungsweise der Stadt und des von ihm erstellten Hygienekonzeptes verpflichtet.
Einschränkungen jeglicher Art (gesundheitlich, körperlich) müssen der Schwimmschule vor Beginn des Kurses, bestenfalls bei der Anmeldung aufgezeigt werden. Die Schwimmschule haftet bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln. In anderen Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Bitte benachrichtigen Sie die Schwimmschule bei Verletzungen und Unfällen sofort, da der Versicherungsschutz sonst erlischt.
Die Haftung beschränkt sich auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Regelungen haben keine Auswirkung auf die Beweislast des Teilnehmers. Soweit die Haftung der Schwimmschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Foto- und Filmaufnahmen sind ausdrücklich verboten.
8 Geheimhaltung
Der Kunde hat die Verpflichtung, alle Informationen, die ihm vom Anbieter zugänglich gemacht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Informationen weder aufzeichnen noch an Dritte weitergeben oder für eigene Zwecke nutzen, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters.
9 Pädagogisches Konzept
Die Schwimmschule „Flinke Flosse“ unterrichtet gemäß den Vorgaben des Schwimmverbandes NRW sowie des Schwimmlehrerverbandes e.V. Ebenso wird die Konvention über die Rechte des Kindes im vollen Maße anerkannt und in die pädagogische Arbeit einbezogen. Das Bild vom Kind bildet eine wichtige Säule im Umgang mit den Kindern. Dies gilt ebenfalls für etwaiges ausgebildeten Personals der Schwimmschule.
10 Schwimmmaterial
Um die Qualität der Schwimmkurse und die Sicherheit der Kursteilnehmer zu gewährleisten, wird das erforderliche Equipment für die Durchführung der jeweiligen Schwimmkurse von der Schwimmschule ausgewählt und beschafft. Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Kursteilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, die von der Schwimmschule beschaffte Schwimmmaterial zu nutzen. Anderes extern mitgebrachtes Schwimmmaterial kann nicht akzeptiert werden.
11 Verhalten im Bad und Kursablauf
Die Hausordnung sowie das Gesundheits- und Hygienekonzepts des jeweiligen Bades, etwaige Aushänge und sonstige Anordnungen der Schwimmschule zum Kursablauf sind zu beachten. Das Betreten des Badebereichs ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet. Die Begleiter der Kursteilnehmer tragen dafür Sorge, dass die Kursteilnehmer vor und nach dem Schwimmkurs nicht ins Wasser gehen und sich entsprechend angemessen im Haus verhalten.
12 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Kursleiters begrenzt sich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Vor Beginn und nach Ende der Kurszeit übernimmt die Schwimmschule „Flinke Flosse“ keine Verantwortung und Haftung für die Teilnehmer. Somit beginnt die Aufsichtspflicht für die Schwimmschule in dem Moment, indem der Schwimmlehrer das Kind übernimmt und endet beim Verlassen des Badebereichs und Übergabe an die Eltern. Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch den Kursleiter ist nicht möglich. Jeder Kursteilnehmer hat den Anweisungen der Kursleiter, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Kursteilnehmer notwendig sind, ausnahmslos Folge zu leisten. Im Falle eines wiederholten groben Verstoßes gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer, deren Begleitung und / oder die Erziehungsberechtigten ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn zuvor von der Schwimmschule eine Abmahnung ausgesprochen wurde.
Auch sind Auszeiten, bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex, der Kinder während des Kurses eine präventive Maßnahme.
13 Sporttauglichkeit/Gesundheit
Mit der Anmeldung zum Schwimmkurs bestätigt der Anmeldende, dass der Kursteilnehmer schwimmtauglich ist. Dies ist im Zweifelsfall vom Kursteilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten selbst mit einem Arzt abzuklären. Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, sich die Sporttauglichkeit durch ein Attest bestätigen zu lassen. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung mitgeteilt werden. Kursteilnehmer mit ansteckenden Krankheiten dürfen an der Kursstunde nicht teilnehmen.
Des Weiteren weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Schwimmkurs ohne Eltern stattfindet und demnach die Fähigkeit zur Teilnahme am Kurs ohne Eltern vorausgesetzt wird. Des Weiteren muss ihr Kind in der Lage sein, alleine zur Toilette zu gehen.
14 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten, oder auch nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird hiermit festgestellt, dass davon die Wirksamkeit des Vertrages unberührt bleibt. Diejenige wirksame und durchführbare Regelung tritt an jene Stelle der nicht wirksamen und oder nicht durchführbaren Bestimmung, deren Intention der ökonomischen Zielsetzung am nächsten kommt, die beide Vertragsparteien mit der nicht wirksamen beziehungsweise nicht durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Alle genannten vorstehenden Bestimmungen gelten demzufolge für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
15 Kontaktdaten/Datenschutz
Personenbezogene Daten werden durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) ausschließlich für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages sowie zum Zwecke der Abwicklung der Kursteilnahme im erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die personenbezogenen Daten, die mir bei einer Buchung mitgeteilt werden (z. B. Namen und Kontaktdaten, Angaben des Kindes), werden nur zur Korrespondenz mit dem jeweiligen Kursteilnehmer und nur für den Zweckverarbeitet, zu dem mir die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Personenbezogenen Daten werden im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass dazu besteht eine gesetzliche Verpflichtung wären oder es liegt eine ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Kursteilnehmers vor. Soweit von der Schwimmschule zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Personenbezogene Daten, die mir über meine Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie mir anvertraut wurden. Soweit handels-, und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Sollte ein Teilnehmer mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird die Schwimmschule auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält jeder Kursteilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die Schwimmschule über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann sich jeder Kursteilnehmer unmittelbar an die Schwimmschule wenden.
16 Änderungsvorbehalt:
Aufgrund der stetigen Verbesserung meiner Schwimmschule bin ich dafür verantwortlich, die rechtliche Sicherheit für meine Schwimmschule und auch für meine Kunden zu optimieren. Aus diesem Grund sind Änderungen in den AGB einen Monat vor In-Kraft-Treten bekanntzumachen. In dem Fall einer Änderung der AGB besteht für bereits bestehende Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Wird davon innerhalb der Frist zur Sonderkündigung nicht Gebrauch gemacht, ist eine stillschweigende Annahme der AGB eingetreten.
Marsberg, den 14.01.2024
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