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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schwimmkurse (im Folgenden: “Schwimmkurse”), die ich als Inhaber der Schwimmschule Flinke Flosse in Brilon-Madfeld anbiete. Die Buchung erfolgt über mein Kursbuchungssystem, das auf meiner Website https://flinkeflosse.schule implementiert ist (im Folgenden: “Kursbuchungssystem”).

2. Vertragsabschluss

Sofern kein festgelegter Zeitraum definiert ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, bis eine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Unterricht erfolgt in wöchentlichen Gruppenstunden. Ich bemühe mich, die Kurszeiten langfristig beizubehalten. Falls eine Anpassung nötig wird, informiere ich die Teilnehmer frühzeitig und versuche, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das Recht, Kurszeiten zu ändern, bleibt jedoch bei mir. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Wenn jedoch freie Plätze in einem anderen Kurs vorhanden sind, ist eine Umbuchung möglich. Auch Geschwisterkinder können den Vertrag übernehmen, sofern es freie Kapazitäten gibt.

Der Vertrag bezieht sich auf die Teilnahme an einem bestimmten Kurs – nicht auf eine bestimmte Kursleitung. Falls ein Kursleiter ausfällt, setze ich eine geeignete Vertretung ein.

2.2 Buchungsprozess

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Anmeldung über mein Kursbuchungssystem auf https://flinkeflosse.schule abgeschlossen wurde.

In Ausnahmefällen (wenn keine Online-Buchung möglich ist) nehme ich Buchungen auch telefonisch entgegen.

Nach Abschluss des Buchungsprozesses erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Sollte diese nicht eintreffen, bitte ich darum, den Spam-Ordner zu überprüfen.

Eine Anmeldung auf der Warteliste bedeutet keinen Vertragsabschluss und ist unverbindlich. Erst mit der Buchung eines festen Kursplatzes wird der Vertrag wirksam.

2.3 Nicht-Zustandekommen eines Kurses

Falls ein Kurs weniger als 6 Teilnehmer hat, behalte ich mir das Recht vor, diesen bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Sollte ich keinen Ersatzkurs anbieten können, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Preise und Zahlungsfristen

Die Kosten für eine Kurseinheit (Schwimm-Kurs) betragen 17,- Euro. Die Kursgebühren sind für den gesamten Kurs im Voraus zu entrichten. Die jeweilige Kursgebühr richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Einheiten und ist in der Kursbeschreibung aufgeführt. Die Kosten für Workshops und Ausbildungen sind auf den jeweiligen Seiten zu entnehmen.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Die vollständige Zahlung muss spätestens vor Beginn des ersten Kurstermins auf dem angegebenen Konto der Schwimmschule Flinke Flosse eingegangen sein.

3.2 Zahlungsmethoden

Die Zahlung kann per Banküberweisung, Lastschrift, Stripe oder PayPal erfolgen. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache möglich.

3.3 Fälligkeit und Mahngebühren bei verspäteter Zahlung

Wird die Kursgebühr nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt eine erste Zahlungserinnerung per E-Mail. Erfolgt auch nach 5 weiteren Tagen keine Zahlung, wird eine erste Mahnung mit einer Mahngebühr von 5 Euro versandt.

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgt nach weiteren 10 Tagen eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 10 Euro. Sollte auch nach dieser Frist keine Zahlung eingehen, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.

Bei wiederholter oder absichtlicher Nichtzahlung kann die Schwimmschule rechtliche Schritte einleiten. Eventuelle Kosten für Inkassoverfahren oder gerichtliche Mahnbescheide trägt der Teilnehmer.

3.4 Rückerstattungsrichtlinien

Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nur in folgenden Fällen möglich:

Sollte ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Umzug, andere Verpflichtungen) den Kurs abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

Absage des Kurses durch die Schwimmschule: Sollte ein Kurs aufgrund von Krankheit des Kursleiters, technischer Probleme im Schwimmbad oder unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. höhere Gewalt) nicht stattfinden, wird die bereits gezahlte Kursgebühr anteilig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.

Rücktritt durch den Teilnehmer:

Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Eine Stornierung ist kostenfrei möglich, die volle Kursgebühr wird zurückerstattet.

Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr werden erstattet.

Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung möglich.

Nichterscheinen oder Krankheit:

Bei Krankheit oder Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholtermine.

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht am Kurs teilnehmen können, kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gutschrift für zukünftige Kurse oder eine anteilige Erstattung gewährt werden.

Unterbrechung oder Abbruch eines laufenden Kurses:

Sollte ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (z. B. Umzug, andere Verpflichtungen) den Kurs abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

4. Kündigung

4.1 Stornierung vor Kursbeginn

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an sven.stute@flinkeflosse.schule erfolgen. Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich.

Die Stornierung muss spätestens 28 Tage vor Kursbeginn bei mir eingehen. Entscheidend ist das Eingangsdatum der E-Mail.

Falls die Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgt, fallen 50 % der monatlichen Kursgebühr als Stornokosten an.

Bei einer Abmeldung weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn ist die vollständige Monatsgebühr zu zahlen – es sei denn, ein Ersatzteilnehmer (passend zur Altersgruppe) wird gefunden und von mir akzeptiert.

4.2 Kündigung nach Kursbeginn

Der Vertrag beginnt mit dem in der Bestätigung angegebenen Kursstart und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 28 Tagen beendet werden.

4.3 Kündigung durch mich aus wichtigem Grund

Ich behalte mir das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:

  • Ein Teilnehmer mit Zahlungen im Verzug ist.
  • Ein Teilnehmer oder dessen Begleitung mehrfach gegen die Kursregeln verstößt.
  • Anweisungen der Kursleitung nicht befolgt werden.

In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht bis zum regulären Vertragsende bestehen.

5. Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

6. Ausfälle

6.1 Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse

Falls Schwimmkurse durch höhere Gewalt nicht stattfinden können, bin ich für diese Zeit von meiner Leistungspflicht befreit. Während dieser Zeit entfällt auch die Zahlungspflicht der Teilnehmer.

6.2 Abmeldung von einzelnen Kursterminen

Ich biete nur Schwimmkurse für Kinder an. In meinen Kursen können Teilnehmer bis 48 Stunden vor Kursbeginn einen Nachholtermin erhalten. Der Termin wird zu einem genannten Termin nachgeholt. Sollte die Abmeldung nicht im genannten Zeitraum erfolgen, verfällt der Nachholtermin und wird in Rechnung gestellt.

Nachholtermine sind nicht übertragbar und können nicht ausgezahlt werden.

Eine Abmeldung an Feiertagen oder in meiner Betriebsruhe zwischen den Jahren ist nicht möglich.

7. Haftung

Für mitgebrachte Wertsachen, Kleidung oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Sollte es zu einem Verlust, Diebstahl oder einer Beschädigung dieser Gegenstände kommen, kann die Schwimmschule dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Teilnehmer werden gebeten, ihre Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder im besten Fall gar nicht erst mitzubringen.

8. Geheimhaltung

Alle Informationen, die im Rahmen der Anmeldung und Kursteilnahme weitergegeben werden, werden vertraulich behandelt.

9. Pädagogisches Konzept

Ich erkenne die UN-Kinderrechtskonvention (Rechte der Kinder) an. Meine Kurse beruhen auf einem bindungsorientierten und bedürfnisorientierten Ansatz. Zudem arbeite ich nach den Richtlinien des Schwimmverbands NRW.

9.1 Aufsichtspflicht

Meine Aufsichtspflicht beginnt, sobald ich die Kinder am Beckenrand in Empfang nehme. Während des Kurses im Wasser trage ich die Verantwortung für ihre Sicherheit und Betreuung.

Die Aufsichtspflicht endet, sobald die Kinder das Wasser verlassen. Ab diesem Moment liegt die Verantwortung wieder vollständig bei den Eltern oder der Begleitperson. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich sind, ihre Kinder vor und nach dem Kurs zu beaufsichtigen – insbesondere in den Umkleiden und im Bereich des Schwimmbades.

9.2 Nein heißt Nein – Respekt für Kinderrechte

Jedes Kind hat das Recht, selbst zu entscheiden, was es möchte und was nicht. Ich werde kein Kind überreden, drängen oder zu etwas zwingen, das es nicht will – unabhängig davon, wie Eltern dies empfinden.

In meinen Kursen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Es bekommt den Freiraum, den es braucht, um sich sicher zu fühlen und in seinem eigenen Tempo Vertrauen zum Wasser zu entwickeln. Druck und Zwang haben in der Schwimmschule Flinke Flosse keinen Platz. Mein Ansatz ist bindungs- und bedürfnisorientiert – die Entscheidung des Kindes wird jederzeit respektiert.

10. Vergabe von Schwimmabzeichen


Die Teilnahme an einem Schwimmkurs und die Zahlung der Kursgebühr garantieren nicht automatisch die Vergabe eines Schwimmabzeichens. Die Entscheidung über die Vergabe liegt ausschließlich bei der Kursleitung und basiert auf der tatsächlichen Leistung des Kindes während der Schwimmstunden. Maßgeblich sind die objektiv beobachteten Fähigkeiten und die Erfüllung der offiziellen Anforderungen des jeweiligen Abzeichens. Aussagen der Eltern oder Dritter über die Fähigkeiten des Kindes werden dabei nicht berücksichtigt. Die Prüfung für das Schwimmabzeichen ist in der Kursgebühr enthalten; es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

11. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den Schwimmkursen setzt eine altersgerechte körperliche und gesundheitliche Eignung des Kindes voraus. Eltern sind verpflichtet, die Kursleitung vor Beginn des Kurses über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten zu informieren. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, wird jedoch bei Unsicherheiten empfohlen.

12. Umfallschutz und Sicherheit – Schmuck im Wasser

Verantwortung der Eltern: Die Sicherheit der teilnehmenden Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der begleitenden Erwachsenen. Es ist zwingend erforderlich, dass Kinder während der gesamten Kursdauer keine Gegenstände tragen, die ein erhöhtes Verletzungs- oder Unfallrisiko darstellen.

Verbot von Schmuck: Insbesondere das Tragen von Schmuck wie Halsketten, Armbändern, Ringen oder großen Ohrringen ist im Wasser aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ketten und Armbänder können sich verfangen und zu gefährlichen Situationen führen, während Ringe und größere Ohrringe Verletzungen verursachen können.

Regelung für Ohrringe: Falls das Entfernen von Ohrringen nicht möglich ist, müssen diese vor dem Kurs sicher abgeklebt werden, um das Risiko von Verletzungen zu minimieren. Die Abklebung muss wasserfest und haltbar sein.

Haftungsausschluss: Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die durch das Tragen von Schmuck entstehen. Eltern und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen und tragen die volle Verantwortung für Verstöße.

Ausschluss vom Kurs: Sollte trotz dieser Regelung Schmuck getragen werden, der ein Sicherheitsrisiko darstellt, kann die Schwimmlehrkraft das Kind vom Unterricht ausschließen, bis die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten sind. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Kurse und zur Kommunikation verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

14. Änderungsvorbehalt

Ich behalte mir vor, meine AGB bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden mindestens einen Monat vorher bekanntgegeben.

Schwimmschule Flinke Flosse
Inhaber: Sven Stute
E-Mail: sven.stute@flinkeflosse.schule
Web: https://flinkeflosse.schule